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* Sponsoring (Firmen) | * Sponsoring (Firmen)#Doctor: Welche Firmen?? Warum sollte uns eine Firma sponsorn? |
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* Spenden | * Spenden#Wo? Von Wem? |
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* wirtschaftlichen Teilbereich (z.B. Produktion mit Geräte?) | * wirtschaftlichen Teilbereich (z.B. Produktion mit Geräten?) |
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Beispeil5: RaumZeitLabor Mannheim Beitragsordnung §1 Höhe der Beiträge(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.§2 Fälligkeit(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.§3 Zahlungsweise(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.§4 Aufnahmegebühren(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.§5 Erstattungen(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. Stand: 26.10.2011 Beispiel6: C-Base Berlin: http://www.c-base.org/cv50f/core/init.html#mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeitrag Der Beitrag beträgt 17,- € im Monat. Wenn man den Verein besonders fördern möchte, dann cann man alternativ die Stufen 23,- € oder 42,- € wählen oder einen beliebigen Betrag oberhalb von 17,- € zahlen. Dein Mitgliedsbeitrag ist als Spende von der Steuer absetzbar, da wir ein gemeinnütziger Verein sind. Schüler, Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben die Möglichceit, gegen entsprechenden Nachweis einen reduzierten Beitrag von 10,- € pro Monat zu zahlen. Dies gilt ausdrücclich NICHT für Studenten. Bei neuen Mitgliedern wird nur noch das Lastschriftverfahren aczeptiert. Wenn Du Lastschriftler bist, freut sich der Cashmaster. Das bedeutet nämlich, dass er den Beitrag einfach und für dich bequem automatisch von Deinem Conto abbuchen cann (ceine Sorge, zuviel wird nicht abgebucht und Lastschriften sind widerrufbar). Wenn du Überweiser bist, dann überweise (am liebsten per Dauerauftrag zu Ersten des Monats) auf folgendes Conto: => c-base e.V. => HYPOVEREINSBANK-POTSDAM => BLZ 160 200 86 => Kto 4910173974 Generell gilt, bei Zahlungsschwierigceiten bzw. Außenständen beim verein nicht den Copf in den Sand steccen, sondern mit dem Vorstand reden (oder einem der Vorständler). Wir reißen niemandem den Copf ab, sondern versuchen, mit euch einen gangbaren Weg zu finden. Wer allerdings 3 Monate nicht zahlt und sich nicht um Lösungen bemüht, ist schnell cein Mitglied mehr. Aus der Satzung (http://www.c-base.org/satzung.html): (1) Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben. (2) Die Höhe der Beiträge für Mitglieder und Fördermitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind monatlich im voraus zur Zahlung fällig, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes festlegt. Es besteht die Möglichkeit der Lastschrift. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, und es trifft den Verein kein Verschulden, werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt. (3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Der Vorstand kann mit Mitgliedern, die juristische Personen sind, besondere Vereinbarungen über die Mitgliedsbeiträge treffen; die Vereinbarung darf für den Verein nicht ungünstiger sein als die Regelung gemäß Absatz (2). (4) Die Mitgliederversammlung kann eine allgemeine Regelung über Stundung und Erlaß von Beiträgen beschließen; tut sie es nicht, kommen Stundung oder Erlaß von Beiträgen nicht in Betracht. Einen festen Anspruch auf verringerten Beitrag haben Schuler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfaenger und Arbeitslose nach entsprechendem Nachweis. (5) Mitglieder, die einen Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten haben, sind passive Mitglieder. Sie haben keine Stimmberechtigung mehr und behalten nur noch ihren E-Mail-Zugang. Es obliegt dem Mitglied, innerhalb von zwei Monaten seinen Rückstand auszugleichen oder eine Zahlungsvereinbarung mit dem Vorstand zu treffen. Erfolgt dies nicht, werden diese Mitglieder mit dem sechsten Beitragsrückstand automatisch aus dem Verein ausgeschlossen. (6) Ein Fördermitglied, der innerhalb des Monats, in dem dies vereinbart wurde, keine Zahlungen leistet, wird automatisch ausgeschlossen Beispiel7: Devtal Wuppertal http://www.devtal.de/blog/mitglieder/ Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 13,37€/Monat. Bei Mitgliedern, die auf freiwilliger Basis einen höheren Betrag zahlen möchten, empfehlen wir einen Betrag von mindestens 23€. Diese Mitglieder erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“. für Schüler, Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Für diese gilt dann ein Beitrageitrag von 5,00€/Monat. Beispiel8: Stratum0 Barunschweig https://stratum0.org/wiki/Satzung eitragsordnung des Stratum 0 e. V. 8. Januar 2012 § 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. (2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial- gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. (4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen- de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut- toeinkommens. § 2 Fälligkeit (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. (2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah- lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 3 Zahlungsweise (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. (2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. § 4 Aufnahmegebühren (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. § 5 Erstattungen (1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit- glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen. |
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Genossenschaft: * Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern * Nach der am 18. August 2006 in Kraft getretenen Novellierung darf es sich auch um soziale oder kulturelle Zwecke handeln, was bedeutet, dass sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform bedienen können * Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister. * Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger. * Der schriftlich abzufassende Gründungsvertrag über die Errichtung einer Genossenschaft und rechtliche Veränderungen sind dem Genossenschaftsregister zur Eintragung einzureichen. * Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über * die Firma * den Sitz und den Gegenstand * eine Nachschusspflicht der Genossen * den Vorstand * die Vertretungsregelung * Prokuristen * Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens * Auflösung der Genossenschaft * Erlöschen der Genossenschaft |
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CCC-Göttingen: | = CCC-Göttinge = |
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Chaostreff Dortmund: | = Chaostreff Dortmund = |
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Warpzone.ms: | = Warpzone.ms = |
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x1 Hohe der Beitr age (1) Der jahrliche Mitgliedsbeitrag f ur nat urliche Personen betr agt ab |
x1 Hohe der Beiträge (1) Der jahrliche Mitgliedsbeitrag f ur nat urliche Personen beträgt ab |
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= metalab = * Startbedingungen: 40 Leute, je 20 Euro Monatsbeigabe * allgemeine Gedanken - eher unkonkret: https://metalab.at/wiki/Finanzierung = Bamberg = * 30 Euro für volljährige Menschen; 10 Euro für <18 * https://www.hackerspace-bamberg.de/Beitragsordnung = Bielefeld = * 15 Euro/Monat für Erwachsene; 5 Euro für <18; juristische Personen: 50 Euro/Monat * http://hackerspace-bielefeld.de/wp-content/uploads/2012/06/Beitragsordnung.pdf = foo-bar = * 20 Euro/Monat * https://wiki.die-foobar.org/wiki/Datei:Mitgliedsantrag.pdf = realraum.at = * 25 Euro/Monat; 15 Euro für <18 * Zugangsberechtigung zu den Räumen durch Mitgliedschaft * https://realraum.at/wiki/doku.php?id=realraum&s[]=finanzierung = Heilbronn = * kein eigener Raum * sind in einem anderen Raum eingemietet - zwei Tage pro Woche -> zum Basteln und rumhängen * http://www.possert.at/vereine/finanzierung.pdf * |
Finanzierungsmöglichkeiten: * Sponsoring (Firmen)#Doctor: Welche Firmen?? Warum sollte uns eine Firma sponsorn? * Mitgliedsbeiträge * Spenden#Wo? Von Wem? * Getränkeverkauf * wirtschaftlichen Teilbereich (z.B. Produktion mit Geräten?) * CrowdFunding (für die Startinvestition) * Kommunale Fördermittel (Jugendarbeit?)
als Vorbild geeignete Quellen: * hackerspaces.org Beispiel: http://hackerspaces.org/wiki/Metalab/Lessons_learned ( eher US-basiert)
copy-paste
Financial Spread out your income sources (funding, sponsors, parties, food/drinks, membership fees) Das heißt für mich: nicht auf eine Einnahmequelle beschränken. Eine gesunde Basis von Mitgliedsbeiträgen sollte nach meiner Ansicht jedoch groß genug sein, um Fixkosten (Miete, Strom) zu decken. Make sure to plan your budget well ahead, and get someone with financial knowledge to look over your finances Consider having 1-2 "primary" rent payers that will be on the lease and financially able to pay even if others flake out. Das scheint mir sinnvoll, jedoch müsste da natürlich jemand finanziell potentes gewählt werden. Vertrauen gehört in jedem Fall dazu. Auch eine Veeinsstruktur schützt uns (sprich den/die Einzelne/n) nicht davor, für finanzielle MIssstände zu haften. Nach meiner Erfahrung hat immer gerade irgendwer Geld, wenn ein anderer gerade Pleite ist. (Wenn die Struktur ausreichend groß ist) Be sure you have considered all of the expenses involved. Commercial spaces often have higher power and phone rates than residences. Will there be an extra charge for a large power service or other options? Find out about any insurance requirements as well. Many U.S landlords require a premises liability policy before you can move in. This can cost $100/month or more for a smallish space. You may need to get a business license or other documentation prior to renting. Check with the landlord/insurance people on this. Usually, this is not expensive. US-Sachlage. Lage in D? Keep your eyes open for cheap/free stuff that is appropriate for your projects. Other tenants in industrial parks often throw out or give away equipment, metal, wood, etc that doesn't fit their need but would be ideal for a hacker project. Don't try to save money on stuff that's really important (All the cash in the world won't save you if your lab is dirty as hell due to lack of cleaning supplies)
Beispiel2:Chaostreff Dortmund: https://www.chaostreff-dortmund.de/verein Beispiel3: Hackspace Metalab Wien: https://metalab.at/wiki/Mitglied_werden Zur Zeit ist der Mitgliedsbeitrag auf 20€/Monat fixiert (er wird von der Generalversammlung festgesetzt).
- Finanznot Warnsystem
Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen. Beispiel4: Warpzone Münster siehe unten Beispeil5: RaumZeitLabor Mannheim Beitragsordnung §1 Höhe der Beiträge(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.§2 Fälligkeit(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.§3 Zahlungsweise(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.§4 Aufnahmegebühren(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.§5 Erstattungen(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. Stand: 26.10.2011 Beispiel6: C-Base Berlin: http://www.c-base.org/cv50f/core/init.html#mitgliedsbeitrag Mitgliedsbeitrag Der Beitrag beträgt 17,- € im Monat. Wenn man den Verein besonders fördern möchte, dann cann man alternativ die Stufen 23,- € oder 42,- € wählen oder einen beliebigen Betrag oberhalb von 17,- € zahlen. Dein Mitgliedsbeitrag ist als Spende von der Steuer absetzbar, da wir ein gemeinnütziger Verein sind. Schüler, Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben die Möglichceit, gegen entsprechenden Nachweis einen reduzierten Beitrag von 10,- € pro Monat zu zahlen. Dies gilt ausdrücclich NICHT für Studenten. Bei neuen Mitgliedern wird nur noch das Lastschriftverfahren aczeptiert. Wenn Du Lastschriftler bist, freut sich der Cashmaster. Das bedeutet nämlich, dass er den Beitrag einfach und für dich bequem automatisch von Deinem Conto abbuchen cann (ceine Sorge, zuviel wird nicht abgebucht und Lastschriften sind widerrufbar). Wenn du Überweiser bist, dann überweise (am liebsten per Dauerauftrag zu Ersten des Monats) auf folgendes Conto: => c-base e.V. => HYPOVEREINSBANK-POTSDAM => BLZ 160 200 86 => Kto 4910173974 Generell gilt, bei Zahlungsschwierigceiten bzw. Außenständen beim verein nicht den Copf in den Sand steccen, sondern mit dem Vorstand reden (oder einem der Vorständler). Wir reißen niemandem den Copf ab, sondern versuchen, mit euch einen gangbaren Weg zu finden. Wer allerdings 3 Monate nicht zahlt und sich nicht um Lösungen bemüht, ist schnell cein Mitglied mehr. Aus der Satzung (http://www.c-base.org/satzung.html): (1) Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben. (2) Die Höhe der Beiträge für Mitglieder und Fördermitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind monatlich im voraus zur Zahlung fällig, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes festlegt. Es besteht die Möglichkeit der Lastschrift. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, und es trifft den Verein kein Verschulden, werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt. (3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Der Vorstand kann mit Mitgliedern, die juristische Personen sind, besondere Vereinbarungen über die Mitgliedsbeiträge treffen; die Vereinbarung darf für den Verein nicht ungünstiger sein als die Regelung gemäß Absatz (2). (4) Die Mitgliederversammlung kann eine allgemeine Regelung über Stundung und Erlaß von Beiträgen beschließen; tut sie es nicht, kommen Stundung oder Erlaß von Beiträgen nicht in Betracht. Einen festen Anspruch auf verringerten Beitrag haben Schuler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfaenger und Arbeitslose nach entsprechendem Nachweis. (5) Mitglieder, die einen Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten haben, sind passive Mitglieder. Sie haben keine Stimmberechtigung mehr und behalten nur noch ihren E-Mail-Zugang. Es obliegt dem Mitglied, innerhalb von zwei Monaten seinen Rückstand auszugleichen oder eine Zahlungsvereinbarung mit dem Vorstand zu treffen. Erfolgt dies nicht, werden diese Mitglieder mit dem sechsten Beitragsrückstand automatisch aus dem Verein ausgeschlossen. (6) Ein Fördermitglied, der innerhalb des Monats, in dem dies vereinbart wurde, keine Zahlungen leistet, wird automatisch ausgeschlossen Beispiel7: Devtal Wuppertal http://www.devtal.de/blog/mitglieder/ Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 13,37€/Monat. Bei Mitgliedern, die auf freiwilliger Basis einen höheren Betrag zahlen möchten, empfehlen wir einen Betrag von mindestens 23€. Diese Mitglieder erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“. für Schüler, Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Für diese gilt dann ein Beitrageitrag von 5,00€/Monat. Beispiel8: Stratum0 Barunschweig https://stratum0.org/wiki/Satzung eitragsordnung des Stratum 0 e. V. 8. Januar 2012 § 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. (2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial- gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön- nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. (4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen- de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut- toeinkommens. § 2 Fälligkeit (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. (2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah- lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 3 Zahlungsweise (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung. (2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. § 4 Aufnahmegebühren (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. § 5 Erstattungen (1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit- glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
* Rostocker Vereine?
- Sobi
- Doppelkopfverein (Satzung Einheitsdoko Rostock) Verein:
- Vereinsgründung ist nach Art. 9 Abs. 1 GG ein bürgerliches Grundrecht
- Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.
- Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB).
- Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB, grundlegende Inhalte sind folgende:
- - Name und Sitz, eventuelle Aussage zum Geschäftsjahr - Ziel und Aufgaben - gegebenenfalls Gemeinnützigkeit - Mitgliedschaft und Beiträge - Vorstand: Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung
- - Mitgliederversammlung: Beschlussfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand - Beschlussverfolgung - Auflösung des Vereins, Änderungen, Vermögensbildung
- Einnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO)
- ....
*
Genossenschaft:
- Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern
- Nach der am 18. August 2006 in Kraft getretenen Novellierung darf es sich auch um soziale oder kulturelle Zwecke handeln, was bedeutet, dass sich auch Sozial- und Kulturgenossenschaften der eG-Rechtsform bedienen können
- Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaftsregister.
- Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger.
- Der schriftlich abzufassende Gründungsvertrag über die Errichtung einer Genossenschaft und rechtliche Veränderungen sind dem Genossenschaftsregister zur Eintragung einzureichen.
- Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über
- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft
http://www.caz-gmbh.de/index.php?option=com_content&view=article&id=58 Finanzierung
Für die Realisierung des Clublebens bzw. zur Deckung der Unkosten (Miete, Betriebskosten, PC-Technik, Internet) zahlen die Club-Mitglieder einen monatlichen Beitrag. Näheres regelt eine gesonderte Beitragsverordnung. * Finanzierung durch Reperaturen von Computern
CCC-Göttinge
* Kosten: 200 Euro/Monat * 42 Euro/Monat für Menschen mit festem Einkommen; 23 Euro/Monat für alle anderen (nach Selbsteinschätzung)
- sie haben wohl mit 7,50 / 15 Euro/Monat angefangen
* http://cccgoe.de/archiv/chaostreff-goettingen.de/beitragsordnung-2011-01-26.html
Chaostreff Dortmund
* 10 Euro/Monat Spendenempfehlung an alle Nutzer_innen * https://wiki.ctdo.de/raum?s[]=spende
Warpzone.ms
* Spendensammlung für Umzug: http://www.betterplace.org/de/projects/11240-warpzone-upgraded (Crowdfounding-Plattform) * 40 Aktive, 36qm * Stand: 2011-05-18 x1 Hohe der Beiträge (1) Der jahrliche Mitgliedsbeitrag f ur nat urliche Personen beträgt ab dem 1. Juni 2011 150 EUR. (2) Der jahrliche Mindest-Mitgliedsbeitrag f ur juristische Personen be- tragt ab dem 1. Januar 2010 500 EUR. (3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. x2 Ermaigung (1) Fur Personen mit eingeschr ankter nanzieller Leistungskraft (z.B. Schuler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempf anger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermaigt werden. (2) Der ermaigte Beitrag betr agt j ahrlich 90 EUR. (3) Der Vorstand entscheidet uber den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermaigung der Beitragsp icht aus Gr unden des Absatzes 1. x3 Falligkeit/Zahlungsweise (1) 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Hohe im Voraus f allig. Das Mitglied hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten. (2) Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Halfte seines Jahres- beitrages halbjahrlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Uberweisung zu zahlen. (3) Im Falle des Beitritts wahrend des laufenden Jahres ist f ur dieses Jahr ein entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.
metalab
* Startbedingungen: 40 Leute, je 20 Euro Monatsbeigabe * allgemeine Gedanken - eher unkonkret: https://metalab.at/wiki/Finanzierung
Bamberg
* 30 Euro für volljährige Menschen; 10 Euro für <18 * https://www.hackerspace-bamberg.de/Beitragsordnung
Bielefeld
* 15 Euro/Monat für Erwachsene; 5 Euro für <18; juristische Personen: 50 Euro/Monat * http://hackerspace-bielefeld.de/wp-content/uploads/2012/06/Beitragsordnung.pdf
foo-bar
* 20 Euro/Monat * https://wiki.die-foobar.org/wiki/Datei:Mitgliedsantrag.pdf
realraum.at
* 25 Euro/Monat; 15 Euro für <18 * Zugangsberechtigung zu den Räumen durch Mitgliedschaft * https://realraum.at/wiki/doku.php?id=realraum&s[]=finanzierung
Heilbronn
* kein eigener Raum * sind in einem anderen Raum eingemietet - zwei Tage pro Woche -> zum Basteln und rumhängen *