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Zusammenfassung Evaluation anderer Hackspaces


Allgemeine Tipps

http://hackerspaces.org/wiki/Metalab/Lessons_learned (eher US-basiert)

Financial

Das heißt für mich: nicht auf eine Einnahmequelle beschränken. Eine gesunde Basis von Mitgliedsbeiträgen sollte nach meiner Ansicht jedoch groß genug sein, um Fixkosten (Miete, Strom) zu decken.

Das scheint mir sinnvoll, jedoch müsste da natürlich jemand finanziell potentes gewählt werden. Vertrauen gehört in jedem Fall dazu. Auch eine Veeinsstruktur schützt uns (sprich den/die Einzelne/n) nicht davor, für finanzielle MIssstände zu haften. Nach meiner Erfahrung hat immer gerade irgendwer Geld, wenn ein anderer gerade Pleite ist. (Wenn die Struktur ausreichend groß ist)

US-Sachlage. Lage in D?

Beispiele

Chaostreff Dortmund

Hackspace Metalab Wien

 Finanznot Warnsystem

Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen.

RaumZeitLabor Mannheim

Beitragsordnung
§1 Höhe der Beiträge(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat / entsprechend 240 Euro pro Jahr.(2) Der Mitgliedsbeitrag für Personen unter 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Monat / entsprechend 120 Euro pro Jahr.(3) In begründeten Härtefällen können individuelle Absprachen mit dem Vorstand getroffen werden.§2 Fälligkeit(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.§3 Zahlungsweise(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.§4 Aufnahmegebühren(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.§5 Erstattungen(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.
Stand: 26.10.2011

C-Base Berlin

Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag beträgt 17,- € im Monat.
Wenn man den Verein besonders fördern möchte, dann cann man alternativ die Stufen 23,- € oder 42,- € wählen oder einen beliebigen Betrag oberhalb von 17,- € zahlen. Dein Mitgliedsbeitrag ist als Spende von der Steuer absetzbar, da wir ein gemeinnütziger Verein sind.
Schüler, Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben die Möglichceit, gegen entsprechenden Nachweis einen reduzierten Beitrag von 10,- € pro Monat zu zahlen. 
Dies gilt ausdrücclich NICHT für Studenten.
Bei neuen Mitgliedern wird nur noch das Lastschriftverfahren aczeptiert.
Wenn Du Lastschriftler bist, freut sich der Cashmaster. Das bedeutet nämlich, dass er den Beitrag einfach und für dich bequem automatisch von Deinem Conto abbuchen cann (ceine Sorge, zuviel wird nicht abgebucht und Lastschriften sind widerrufbar).
Wenn du Überweiser bist, dann überweise (am liebsten per Dauerauftrag zu Ersten des Monats) auf folgendes Conto:
=> c-base e.V.
=> HYPOVEREINSBANK-POTSDAM
=> BLZ 160 200 86
=> Kto 4910173974
Generell gilt, bei Zahlungsschwierigceiten bzw. Außenständen beim verein nicht den Copf in den Sand stecken, sondern mit dem Vorstand reden (oder einem der Vorständler). Wir reißen niemandem den Copf ab, sondern versuchen, mit euch einen gangbaren Weg zu finden.
Wer allerdings 3 Monate nicht zahlt und sich nicht um Lösungen bemüht, ist schnell cein Mitglied mehr. 
Aus der Satzung (http://www.c-base.org/satzung.html): (1) Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben.
(2) Die Höhe der Beiträge für Mitglieder und Fördermitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind monatlich im voraus zur Zahlung fällig, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes festlegt. Es besteht die Möglichkeit der Lastschrift. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, und es trifft den Verein kein Verschulden, werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Der Vorstand kann mit Mitgliedern, die juristische Personen sind, besondere Vereinbarungen über die Mitgliedsbeiträge treffen; die Vereinbarung darf für den Verein nicht ungünstiger sein als die Regelung gemäß Absatz (2).
(4) Die Mitgliederversammlung kann eine allgemeine Regelung über Stundung und Erlaß von Beiträgen beschließen; tut sie es nicht, kommen Stundung oder Erlaß von Beiträgen nicht in Betracht. Einen festen Anspruch auf verringerten Beitrag haben Schuler, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfaenger und Arbeitslose nach entsprechendem Nachweis.
(5) Mitglieder, die einen Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten haben, sind passive Mitglieder. Sie haben keine Stimmberechtigung mehr und behalten nur noch ihren E-Mail-Zugang. Es obliegt dem Mitglied, innerhalb von zwei Monaten seinen Rückstand auszugleichen oder eine Zahlungsvereinbarung mit dem Vorstand zu treffen. Erfolgt dies nicht, werden diese Mitglieder mit dem sechsten Beitragsrückstand automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.
(6) Ein Fördermitglied, der innerhalb des Monats, in dem dies vereinbart wurde, keine Zahlungen leistet, wird automatisch ausgeschlossen
Beispiel7: Devtal Wuppertal http://www.devtal.de/blog/mitglieder/
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 13,37€/Monat.
Bei Mitgliedern, die auf freiwilliger Basis einen höheren Betrag zahlen möchten, empfehlen wir einen Betrag von mindestens 23€. Diese Mitglieder erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“.
für Schüler, Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Für diese gilt dann ein Beitrageitrag von 5,00€/Monat.
Beispiel8: Stratum0 Barunschweig https://stratum0.org/wiki/Satzung
eitragsordnung des Stratum 0 e. V.
8. Januar 2012
§ 1 Beitragssätze
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
(2) Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozial-
gesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundes-
ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag
von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf
Verlangen zugänglich gemacht werden.
(3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen kön-
nen, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
(4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spen-
de an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Brut-
toeinkommens.
§ 2 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus
bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
(2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zah-
lungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
§ 3 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung.
(2) Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern
dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
§ 4 Aufnahmegebühren
(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 5 Erstattungen
(1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mit-
glied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung
muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.

CCC-Göttinge

Chaostreff Dortmund

Warpzone.ms

metalab

Bamberg

Bielefeld

foo-bar

realraum.at

Heilbronn

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