Finanzierungsmöglichkeiten: * Sponsoring (Firmen) * Mitgliedsbeiträge * Spenden * Getränkeverkauf * wirtschaftlichen Teilbereich (z.B. Produktion mit Geräte?) * CrowdFunding (für die Startinvestition) * Kommunale Fördermittel (Jugendarbeit?)
als Vorbild geeignete Quellen: * hackerspaces.org Beispiel: http://hackerspaces.org/wiki/Metalab/Lessons_learned ( eher US-basiert)
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Financial Spread out your income sources (funding, sponsors, parties, food/drinks, membership fees) Das heißt für mich: nicht auf eine Einnahmequelle beschränken. Eine gesunde Basis von Mitgliedsbeiträgen sollte nach meiner Ansicht jedoch groß genug sein, um Fixkosten (Miete, Strom) zu decken. Make sure to plan your budget well ahead, and get someone with financial knowledge to look over your finances Consider having 1-2 "primary" rent payers that will be on the lease and financially able to pay even if others flake out. Das scheint mir sinnvoll, jedoch müsste da natürlich jemand finanziell potentes gewählt werden. Vertrauen gehört in jedem Fall dazu. Auch eine Veeinsstruktur schützt uns (sprich den/die Einzelne/n) nicht davor, für finanzielle MIssstände zu haften. Nach meiner Erfahrung hat immer gerade irgendwer Geld, wenn ein anderer gerade Pleite ist. (Wenn die Struktur ausreichend groß ist) Be sure you have considered all of the expenses involved. Commercial spaces often have higher power and phone rates than residences. Will there be an extra charge for a large power service or other options? Find out about any insurance requirements as well. Many U.S landlords require a premises liability policy before you can move in. This can cost $100/month or more for a smallish space. You may need to get a business license or other documentation prior to renting. Check with the landlord/insurance people on this. Usually, this is not expensive. US-Sachlage. Lage in D? Keep your eyes open for cheap/free stuff that is appropriate for your projects. Other tenants in industrial parks often throw out or give away equipment, metal, wood, etc that doesn't fit their need but would be ideal for a hacker project. Don't try to save money on stuff that's really important (All the cash in the world won't save you if your lab is dirty as hell due to lack of cleaning supplies)
Beispiel2:Chaostreff Dortmund: https://www.chaostreff-dortmund.de/verein Beispiel3: Hackspace Metalab Wien: https://metalab.at/wiki/Mitglied_werden Zur Zeit ist der Mitgliedsbeitrag auf 20€/Monat fixiert (er wird von der Generalversammlung festgesetzt).
- Finanznot Warnsystem
Es wurde beschlossen, dass der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung einberuft, sobald ersichtlich wird dass der Verein in absehbarer Zeit inliquid (zahlungsunfähig) wird. Eine entsprechende GV muss bei schweren Finanzproblemen alsbald als möglich einberufen werden. Insbesondere muss, falls das Liquiditätsproblem ausreichend vorab ersichtlich war, eine derartige GV mindestens 3 Monate vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einberufen werden. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die Finanzsituation gewissenhaft beobachtet wird, um eine frühestmögliche Finanzwarnung zu ermöglichen. Beispiel4: Warpzone Münster siehe unten
* Rostocker Vereine?
- Sobi
- Doppelkopfverein (Satzung Einheitsdoko Rostock) Verein:
- Vereinsgründung ist nach Art. 9 Abs. 1 GG ein bürgerliches Grundrecht
- Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.
- Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB).
- Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB, grundlegende Inhalte sind folgende:
- - Name und Sitz, eventuelle Aussage zum Geschäftsjahr - Ziel und Aufgaben - gegebenenfalls Gemeinnützigkeit - Mitgliedschaft und Beiträge - Vorstand: Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung
- - Mitgliederversammlung: Beschlussfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand - Beschlussverfolgung - Auflösung des Vereins, Änderungen, Vermögensbildung
- Einnahmen (einschließlich der Umsatzsteuer) sind bis zu einem Betrag von 35.000 € jährlich steuerunschädlich (§ 64 Abs. 3 AO)
- ....
*
http://www.caz-gmbh.de/index.php?option=com_content&view=article&id=58 Finanzierung
Für die Realisierung des Clublebens bzw. zur Deckung der Unkosten (Miete, Betriebskosten, PC-Technik, Internet) zahlen die Club-Mitglieder einen monatlichen Beitrag. Näheres regelt eine gesonderte Beitragsverordnung. * Finanzierung durch Reperaturen von Computern
CCC-Göttingen: * Kosten: 200 Euro/Monat * 42 Euro/Monat für Menschen mit festem Einkommen; 23 Euro/Monat für alle anderen (nach Selbsteinschätzung)
- sie haben wohl mit 7,50 / 15 Euro/Monat angefangen
* http://cccgoe.de/archiv/chaostreff-goettingen.de/beitragsordnung-2011-01-26.html Chaostreff Dortmund: * 10 Euro/Monat Spendenempfehlung an alle Nutzer_innen * https://wiki.ctdo.de/raum?s[]=spende Warpzone.ms: * Spendensammlung für Umzug: http://www.betterplace.org/de/projects/11240-warpzone-upgraded (Crowdfounding-Plattform) * 40 Aktive, 36qm * Stand: 2011-05-18 x1 Hohe der Beitr age (1) Der jahrliche Mitgliedsbeitrag f ur nat urliche Personen betr agt ab dem 1. Juni 2011 150 EUR. (2) Der jahrliche Mindest-Mitgliedsbeitrag f ur juristische Personen be- tragt ab dem 1. Januar 2010 500 EUR. (3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. x2 Ermaigung (1) Fur Personen mit eingeschr ankter nanzieller Leistungskraft (z.B. Schuler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempf anger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermaigt werden. (2) Der ermaigte Beitrag betr agt j ahrlich 90 EUR. (3) Der Vorstand entscheidet uber den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermaigung der Beitragsp icht aus Gr unden des Absatzes 1. x3 Falligkeit/Zahlungsweise (1) 1/12 des Jahresbeitrages wird jeweils zum 1. des Monats bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Hohe im Voraus f allig. Das Mitglied hat dem Verein den Einzug des Beitrages per Lastschriftverfahren zu gestatten. (2) Alternativ ist es dem Mitglied gestattet, die Halfte seines Jahres- beitrages halbjahrlich zum 1. Januar und zum 1. Juli im Voraus per Uberweisung zu zahlen. (3) Im Falle des Beitritts wahrend des laufenden Jahres ist f ur dieses Jahr ein entsprechend anteiliger Beitrag ab dem 1. des Beitrittsmonats zu zahlen.