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=== Genossenschaft === Eine [[http://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragene_Genossenschaft#Rechtsform_der_eG|eingetragene Genossenschenschaft]] ist eine kooperative Wirtschaftsgemeinschaft. Die Haftung ist beschränkt auf das Genossenschaftskapital. Die !GenossenschaftlerInnen haften nicht persönlich. Eine Genossenschaft muss einem Prüfverband beitreten. Die genossenschaftliche bedingten Anforderungen sind mit Kosten von etwa 2000 Euro pro Jahr verbunden. Die Aufnahme/Entfernung von !GenossenschaftlerInnen ist relativ unkompliziert. Somit ist es leicht möglich, die Kontrolle über die Genossenschaft passend zu verteilen. === eingetragener Verein === Ein eingetragener Verein ist die übliche Rechtsform für Gemeinschaften, deren Hauptzweck nicht-wirtschaftlicher Natur ist. Die Teilnehmenden eines Vereins sind nicht für den Verein haftbar. Auch der Vorstand eines Vereins kann sich nur bei grob fahrlässigem Verhalten haftbar machen. Die Aufnahme/Entfernung von Vereinsmitglieder ist unkompliziert möglich. Die Entscheidungsregeln und Eigentumsverhältnisse können beliebig definiert werden. ==== gemeinnütziger Verein ==== Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gewährt einem Verein [[http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm#1.|steuerliche Vorteile]]: Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer:: sollten wir mit irgendeinem Geschäftsbetrieb (Vermietung, Bewirtung) mehr als 35000 Euro Umsatz und 5000 Euro Gewinn pro Jahr machen, dann müsste ein gemeinnütziger Verein auf den Gewinn keine Steuern zahlen zahlen. Wahrscheinlich kommen wir nicht allzu schnell in diese Größenordnung (wenn überhaupt). Ermäßigter Umsatzsteuersatz im Bereich des Zweckbetriebs:: falls der Ausschank alkoholischer Getränke der ideelle Zweck des gemeinnützigen Vereins wäre, dann würden wir beim Verkauf von Alkohol nur 7% statt 19% Umsatzsteuer berechnen. Für uns wohl nicht relevant, da unsere potentielle ideellen Zwecke (beim Antrag auf Gemeinnützigkeit anzugeben) wohl nur geringfügig mit Einnahmen/Umsätzen verbunden wären. Die Vermietung von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen wäre ein Beispiel. steuerrelevante Spendenbescheinigungen:: für Spenden und Mitgliedsbeiträge können wir Bescheinigungen ausstellen, damit der/die !SpenderIn diese bei der Steuererklärung zur Minderung des zu besteuernden Einkommens angeben kann. Falls ein großer Teil der potentiellen Mitglieder/Spender einkommenssteuerpflichtig sind, dann kann dieser Punkt eventuell relevant sein. Ansonsten ist es natürlich immer schön für die Außenwirkung, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Die Anerkennung ist nach der Vereinsgründung möglich. Das Finanzamt verlangt hierfür eine Begründung und regelmäßige Tätigkeitsberichte, die die gemeinnützigen Tätigkeiten beschreiben. |
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform
Brauchen wir eine Rechtsform? Welche Ziele wollen wir mit einer Rechtsform erreichen? Wir wirkt sich die Rechtsform auf die interne Gruppenstruktur aus?
Ziele
- private Haftbarkeit minimieren
- Struktur unabhängig von einzelnen Individuen machen
- geringer Verwaltungsaufwand
Übersicht verschiedener Rechtsformen
keine Rechtsform (auch: GbR)
Sobald natürliche Personen wirtschaftlich miteinander kooperieren, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies geschieht auch ohne eine formelle Vertragsschließung.
Eine GbR macht alle Teilnehmenden zu Vollhaftern nach Außen. Das heißt, dass eine externe Forderung prinzipiell von einem beliebigen Teilnehmenden eingefordert werden kann - unter Rückgriff auf seinen vollständigen Privatbesitz.
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind wirtschaftliche Gemeinschaften, deren Haftung auf das Kapital der Firma beschränkt ist. Somit gibt es keine persönliche Haftung der Teilnehmenden.
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind:
Von den obigen Gesellschaften wäre anfangs wohl höchstens die UG für uns geeignet, da die anderen Kapitalgesellschaften ein hohes Startkapital (ab 25000 Euro) erfordern.
Jede Kapitalgesellschaft benötigt eine/n GeschäftsführerIn. Diese/r hat besondere persönliche Haftungsrisiken, beispielsweise bei Insolvenzverschleppung (manchmal sehr subtil!) oder bei Nichtbeachtung rechtlicher Anforderungen.
Eine Kapitalgesellschaft erfordert mehr Aufwand als beispielsweise ein Verein (Umsatzsteueranmeldung, komplexere Buchhaltung).
Die Kapitalgesellschaft ist Eigentum aller GesellschafterInnen in Abhängigkeit von den Kapitaleinlagen. Das Hinzufügen oder Entfernen von GeselllschafterInnen ist recht aufwändig und teuer (ca. 200 Euro für notarielle Beurkundung). Daher wäre gemeinschaftlich verteilte Kontrolle schwierig herzustellen.
Genossenschaft
Eine eingetragene Genossenschenschaft ist eine kooperative Wirtschaftsgemeinschaft.
Die Haftung ist beschränkt auf das Genossenschaftskapital. Die GenossenschaftlerInnen haften nicht persönlich.
Eine Genossenschaft muss einem Prüfverband beitreten. Die genossenschaftliche bedingten Anforderungen sind mit Kosten von etwa 2000 Euro pro Jahr verbunden.
Die Aufnahme/Entfernung von GenossenschaftlerInnen ist relativ unkompliziert. Somit ist es leicht möglich, die Kontrolle über die Genossenschaft passend zu verteilen.
eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein ist die übliche Rechtsform für Gemeinschaften, deren Hauptzweck nicht-wirtschaftlicher Natur ist. Die Teilnehmenden eines Vereins sind nicht für den Verein haftbar. Auch der Vorstand eines Vereins kann sich nur bei grob fahrlässigem Verhalten haftbar machen.
Die Aufnahme/Entfernung von Vereinsmitglieder ist unkompliziert möglich. Die Entscheidungsregeln und Eigentumsverhältnisse können beliebig definiert werden.
gemeinnütziger Verein
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gewährt einem Verein steuerliche Vorteile:
- Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer
- sollten wir mit irgendeinem Geschäftsbetrieb (Vermietung, Bewirtung) mehr als 35000 Euro Umsatz und 5000 Euro Gewinn pro Jahr machen, dann müsste ein gemeinnütziger Verein auf den Gewinn keine Steuern zahlen zahlen. Wahrscheinlich kommen wir nicht allzu schnell in diese Größenordnung (wenn überhaupt).
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz im Bereich des Zweckbetriebs
- falls der Ausschank alkoholischer Getränke der ideelle Zweck des gemeinnützigen Vereins wäre, dann würden wir beim Verkauf von Alkohol nur 7% statt 19% Umsatzsteuer berechnen. Für uns wohl nicht relevant, da unsere potentielle ideellen Zwecke (beim Antrag auf Gemeinnützigkeit anzugeben) wohl nur geringfügig mit Einnahmen/Umsätzen verbunden wären. Die Vermietung von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen wäre ein Beispiel.
- steuerrelevante Spendenbescheinigungen
für Spenden und Mitgliedsbeiträge können wir Bescheinigungen ausstellen, damit der/die SpenderIn diese bei der Steuererklärung zur Minderung des zu besteuernden Einkommens angeben kann. Falls ein großer Teil der potentiellen Mitglieder/Spender einkommenssteuerpflichtig sind, dann kann dieser Punkt eventuell relevant sein.
Ansonsten ist es natürlich immer schön für die Außenwirkung, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.
Die Anerkennung ist nach der Vereinsgründung möglich. Das Finanzamt verlangt hierfür eine Begründung und regelmäßige Tätigkeitsberichte, die die gemeinnützigen Tätigkeiten beschreiben.