Inhaltsverzeichnis
Rechtsform
Brauchen wir eine Rechtsform? Welche Ziele wollen wir mit einer Rechtsform erreichen? Wir wirkt sich die Rechtsform auf die interne Gruppenstruktur aus?
Ziele
- private Haftbarkeit minimieren
- Struktur unabhängig von einzelnen Individuen machen
- geringer Verwaltungsaufwand
Übersicht verschiedener Rechtsformen
keine Rechtsform (auch: GbR)
Sobald natürliche Personen wirtschaftlich miteinander kooperieren, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies geschieht auch ohne eine formelle Vertragsschließung.
Eine GbR macht alle Teilnehmenden zu Vollhaftern nach Außen. Das heißt, dass eine externe Forderung prinzipiell von einem beliebigen Teilnehmenden eingefordert werden kann - unter Rückgriff auf seinen vollständigen Privatbesitz.
Aufgrund der privaten Haftung aller Teilnehmenden ist die GbR wohl nicht für uns geeignet.
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind wirtschaftliche Gemeinschaften, deren Haftung auf das Kapital der Firma beschränkt ist. Somit gibt es keine persönliche Haftung der Teilnehmenden.
Beispiele für Kapitalgesellschaften sind:
Von den obigen Gesellschaften wäre anfangs wohl höchstens die UG für uns geeignet, da die anderen Kapitalgesellschaften ein hohes Startkapital (ab 25000 Euro) erfordern.
Jede Kapitalgesellschaft benötigt eine/n GeschäftsführerIn. Diese/r hat besondere persönliche Haftungsrisiken, beispielsweise bei Insolvenzverschleppung (manchmal sehr subtil!) oder bei Nichtbeachtung rechtlicher Anforderungen.
Eine Kapitalgesellschaft erfordert mehr Aufwand als beispielsweise ein Verein (Umsatzsteueranmeldung, komplexere Buchhaltung).
Die Kapitalgesellschaft ist Eigentum aller GesellschafterInnen in Abhängigkeit von den Kapitaleinlagen. Das Hinzufügen oder Entfernen von GeselllschafterInnen ist recht aufwändig und teuer (ca. 200 Euro für notarielle Beurkundung). Daher wäre gemeinschaftlich verteilte Kontrolle schwierig herzustellen.