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Kommentar: das ging schnell
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| 1. Die 2 Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren(??27?) gewählt. Sie haben gemeinschaftlich einmal jährlich eine Kassenprüfung vorzunehmen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung zu berichten. | 1. Die beiden Kassenprüfenden werden jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie nehmen gemeinschaftlich eine Kassenprüfung vor. Über das Ergebnis der Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung. |
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| 2. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. | 2. Die Kassenprüfenden dürfen dem Vorstand nicht angehören. ---- |
§ 9 – Kassenprüfung
- Die beiden Kassenprüfenden werden jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie nehmen gemeinschaftlich eine Kassenprüfung vor. Über das Ergebnis der Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung.
- Die Kassenprüfenden dürfen dem Vorstand nicht angehören.