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§ 9 – Kassenprüfer (?I?) (weiter unten???)

  1. Die 2 Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren(??27?) gewählt. Sie haben gemeinschaftlich einmal jährlich eine Kassenprüfung vorzunehmen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliederversammlung zu berichten.
  2. Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

hack-hro wiki: Verein/Satzung/Kassenpruefer_innen (zuletzt geändert am 2013-03-27 21:04:13 durch gateway)