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Revision 10 vom 2013-05-04 16:19:23
hack-hro wiki:
  • Verein
  • Satzung
  • Mitgliederversammlung

§ 6 – Mitgliederversammlung (?G?)

  1. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Die Mitgliederversammlung ist ins Besondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
    • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und der Kassenprüfer; Entlastung des Vorstandes
    • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und der 2 Kassenprüfer
    • Aufgaben des Vereins
    • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der Beitragsordnung sowie über die Auflösung des Vereins
    • An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge überschreiten. (??38?)
  2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
  3. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich bzw. per eMail(??26?) unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mind. 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
  4. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
  5. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende oder einem anderen Vorstandsmitglied. Sollten diese nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird ein Protokollant von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e. g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden.
  7. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (??entweder/oder vs. multiplechoice?) Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  8. Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
  9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. xxProtokol ins Wiki stellenxx Ist der Schriftführer nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollanten. Das Protokoll soll folgende Feststellungen enthalten:
    • Ort und Zeit der Versammlung
    • die Person des Versammlungsleiters und des Protokollanten
    • die Namen der erschienenen Mitglieder
    • die Tagesordnung
    • die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.
  10. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 der bei der Abstimmung anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
  11. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die Mitgliederversammlung.
  12. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließtdie Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, der Ausschluß eines Mitglieds, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.


  • [lars] ich würde überall "schriftlich oder per Email" durch "in einem vereinsüblichen Medium veröffentlicht" ersetzen (siehe Satzung von sense.lab, §12 und §13)

  • [lars] zu (6): die Formulierung "daher bleiben Enthaltungen außer Betracht" ist für mich nicht klar; muss also lediglich die Anzahl der Zustimmungen die Anzahl der Ablehnungen übersteigen?
  • [lars] zu (6): die Entscheidungsfindungsgruppe hat vielleicht hier noch schönere Gedanken, als eine einfach Mehrheit, oder?
    • [sascha] +1
  • [lars] zu (6): die Begleichung der Mitgliedsbeiträge würde ich nicht als Anforderung für die Stimmgültigkeit ansehen
    • [sascha] -1 (gemeint ist der unerklärte Zahlungsrückstand... Wenn jemand grad seinen job verloren hat, kein Thema, aber...)

  • [lars] zu (9): statt Wiki-Verweis vielleicht folgende Formulierung:
    • Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen in einem vereinsüblichen Medium zu veröffentlichen.

  • [lars] zu (11): wie ist der Unterschied zwischen "Gästen" und "Medien" definiert? Außerdem verwirrt mich die explizite (und altertümliche) Aufzählung der klassischen Medien. Stattdessen vielleicht folgende Formulierung:
    • Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Die Mitgliederversammlung kann die Anwesenheit von Gästen erlauben, sofern nicht mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies ablehnt.

    • [sascha] "...kann die Anwesenheit von Gästen und Medien erlauben, ..."
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