§ 3 - Verwendung der Mittel sowie Ausgaben und Vergütungen des Vereins (?C?)
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke./ Er ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. ??????????????????
- Mittel des Verein dürfen nur zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Sämtliche Einnahmen dienen der Förderung und Durchführung der in § 2 dieser Satzung genannten Zwecke sowie zur Bestreitung der Verwaltungskosten. Überschüsse sollen nicht erwirtschaftet werden.
Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Darüber hinaus könnern nach § ?!!!? AO (irgendwo ziwischen § 52 - § 60 <- M U ß N O C H ! ! !) Mittel für geplante Anschaffungen oder für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben verwendet sowie maximal 10% der Mittel einer freien Rücklage zuführt werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, Vergütungen finden nicht statt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
- Sachzuwendungen und Aufstockungen des Vermögens auf Grund von Spendenaufrufen können erbeten werden, wenn aus dem Spendenaufruf ersichtlich ist, dass die Zuwendungen ihrer Natur nach zum Vermögen des Vereins gehören.(??06?)
- Der Verein veranstaltet auch gesellige Zusammenkünfte, die aber im Vergleich zu ihrer steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind.(??07?)
[lars] ich würde das obige verkürzen auf die Formulierung aus der Satzung von sense.lab (§3), die 2005 vom Finanzamt Rostock als gemeinnutz-geeignet anerkannt wurde:
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- [lars] oder ist der Verweis auf die 10%-Rücklagenzuführung oder die Vermögenszugehörigkeit bei Spenden subtil für uns als Hackspace irgendwie wichtig?
- [sascha] reinschreiben mußte ichs, damit es rausgestrichen werden kann oO
[sascha] #3 (Ersten Satz an #2 anhängen), #5 & #6 können von mir aus auch raus
- [sascha] in #1 wäre ich für die 2. Formulierung
Ergebnis:
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Überschüsse sollen nicht erwirtschaftet werden.
- Mittel des Verein dürfen nur zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Sämtliche Einnahmen dienen der Förderung und Durchführung der in § 2 dieser Satzung genannten Zwecke sowie zur Bestreitung der Verwaltungskosten. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, Vergütungen finden nicht statt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.