§ 3 - Verwendung der Mittel sowie Ausgaben und Vergütungen des Vereins
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er ist nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Überschüsse sollen nicht erwirtschaftet werden.
- Mittel des Verein dürfen nur für die satzungsmäßen Zwecke verwendet werden. Sämtliche Einnahmen dienen der Förderung und Durchführung der in § 2 dieser Satzung genannten Zwecke sowie zur Bestreitung der Verwaltungskosten. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßen Zwecken dienen.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.