§ 11 – Wahlen (?L?)
- Die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfenden erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Wiederwahl ist möglich.
- Wahlberechtigt sind alle erschienenen Mitglieder. Wählbar ist jedes volljährige Mitglied.
Vor den Wahlen wird auf Vorschlag des Vorstandes ein(e) WahlleiterIn bestimmt. Die Wahl vollzieht sich öffentlich durch Handzeichen oder auf Antrag geheimxx bedindungen definierenxx durch Stimmzettel.
- Gewählt sind die Mitglieder, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Bei Gleichstand/ einem Stimmenunterschied von höchstens ??36?% der Gesamtstimmenzahl wird eine Stichwahl durchgeführt.