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Kommentar: ausserordentliche Mitgliederversammlung
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| = § 8 - Außerordentliche Mitgliederversammlung (?H?) = | = § 7 - Außerordentliche Mitgliederversammlung (?H?) = |
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| (1) Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, ein Vorstandsmitglied ausscheidet??24?) oder wenn die Einberufung von 1/10xx Quorumxx aller Mitglieder schriftlich bzw. per eMail unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. | 1. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, ein Vorstandsmitglied ausscheidet??24?) oder wenn die Einberufung von 1/10xx Quorumxx aller Mitglieder schriftlich bzw. per eMail unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. |
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| (2) Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt der § 7 entsprechend. | 2. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt der § 7 entsprechend. ---- |
§ 7 - Außerordentliche Mitgliederversammlung (?H?)
- Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, ein Vorstandsmitglied ausscheidet??24?) oder wenn die Einberufung von 1/10xx Quorumxx aller Mitglieder schriftlich bzw. per eMail unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
- Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt der § 7 entsprechend.