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| (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. | 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. |
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| (2) Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. | 2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. |
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| (3) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich (bzw. per eMail??26?) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. | 3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich (bzw. per eMail??26?) gegenüber dem Vorstand erklärt werden. |
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| (4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags für 3 Monate (unerklärt??08?) im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich (bzw. per eMail??26?) mitzuteilen. | 4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags für 3 Monate (unerklärt??08?) im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich (bzw. per eMail??26?) mitzuteilen. |
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| (5) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dem betroffenen Mitglied soll vor Fassung des Ausschlussbescheides Gelegenheit gegeben werden, sich dem Vorstand gegenüber zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand/ die Mitgliederversammlung.(????) xx | 5. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dem betroffenen Mitglied soll vor Fassung des Ausschlussbescheides Gelegenheit gegeben werden, sich dem Vorstand gegenüber zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand/ die Mitgliederversammlung.(????) xx |
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| (6) Die Mitgliedschaft endet außerdem bei natürlichen Personen mit dem Tod des Mitglieds und bei juristischen Personen durch deren Auflösung bzw. Erlöschung sowie durch Auflösung des Vereins. | 6. Die Mitgliedschaft endet außerdem bei natürlichen Personen mit dem Tod des Mitglieds und bei juristischen Personen durch deren Auflösung bzw. Erlöschung sowie durch Auflösung des Vereins. |
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| (7) Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. | 7. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. |
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| (8)Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Höhe von € ??09?,00/ Jahr zu leisten. Dieser Betrag ist jährlich oder auf Antrag anteilig monatlich oder quartalsweise(??10?) zu entrichten (Kto.-Nr., BLZ, Bank??11? bzw beim Schatzmeister??12?). Auf Antrag gibt es einen ermäßigten Beitrag für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Behinderte und Rentner (wer noch??14?) in Höhe von € ??09?,00/ Jahr. Erhöhter Beitrag??09? | 8. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Höhe von € ??09?,00/ Jahr zu leisten. Dieser Betrag ist jährlich oder auf Antrag anteilig monatlich oder quartalsweise(??10?) zu entrichten (Kto.-Nr., BLZ, Bank??11? bzw beim Schatzmeister??12?). Auf Antrag gibt es einen ermäßigten Beitrag für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Behinderte und Rentner (wer noch??14?) in Höhe von € ??09?,00/ Jahr. Erhöhter Beitrag??09? |
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| (Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.) | * (Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.) * (Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. <- I M O d i e B e s t e ! ! ! s.u.) * Aufnahmegebühren werden nicht (??15?)/ einmalig in Höhe von € ??16?,00 erhoben. |
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| (Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. <- I M O d i e B e s t e ! ! ! s.u.) Aufnahmegebühren werden nicht (??15?)/ einmalig in Höhe von € ??16?,00 erhoben. (9) Ehrenmitgliedschaft??17? |
9. Ehrenmitgliedschaft??17? |
§ 4 – Mitgliedschaft im Verein (?D?)
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich (bzw. per eMail??26?) gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags für 3 Monate (unerklärt??08?) im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich (bzw. per eMail??26?) mitzuteilen.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dem betroffenen Mitglied soll vor Fassung des Ausschlussbescheides Gelegenheit gegeben werden, sich dem Vorstand gegenüber zu äußern. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand/ die Mitgliederversammlung.(????) xx
- Die Mitgliedschaft endet außerdem bei natürlichen Personen mit dem Tod des Mitglieds und bei juristischen Personen durch deren Auflösung bzw. Erlöschung sowie durch Auflösung des Vereins.
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge in Höhe von € ??09?,00/ Jahr zu leisten. Dieser Betrag ist jährlich oder auf Antrag anteilig monatlich oder quartalsweise(??10?) zu entrichten (Kto.-Nr., BLZ, Bank??11? bzw beim Schatzmeister??12?). Auf Antrag gibt es einen ermäßigten Beitrag für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Behinderte und Rentner (wer noch??14?) in Höhe von € ??09?,00/ Jahr. Erhöhter Beitrag??09?
- (Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.)
(Auch möglich: Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. <- I M O d i e B e s t e ! ! ! s.u.)
- Aufnahmegebühren werden nicht (??15?)/ einmalig in Höhe von € ??16?,00 erhoben.
- Ehrenmitgliedschaft??17?